Weiterführende Informationen zur Verwendung des Teilnahmebeitrags

Grundgebühr:
Mit der Grundgebühr finanziert der Verein die Saalmiete für die jeweilige Jugendweihefeier, Honorare für Künstler, GEMA-Gebühren, die Saaldekoration sowie die Urkunde und das Geschenkbuch, welches die Jugendlichen in der Feierstunde erhalten.

Personal-, Sach- und Verwaltungskosten:
Enthalten sind die Kosten für das Veranstaltungsheft, Werbe- und Druckmaterial, die Beiträge zur Risikounfall- und Vereinshaftpflichtversicherung sowie Haushalts- und Personalkosten des Vereins.

Juniormitgliedschaft einschließlich Unfall- und Haftpflichtversicherung 
Mit der Anmeldung gehen die Jugendweiheteilnehmer*innen eine Juniormitgliedschaft ein (entsprechend § 4, Pkt. 5 unserer Vereinssatzung). Sie endet zum 31.12. des Jahres der Jugendweihe.

Kostengünstige Teilnahme an diversen Veranstaltungen:
Mit der Stützung einzelner Veranstaltungen der offenen Jugendarbeit / Jugendverbandsarbeit, ermöglichen wir jungen Menschen einen niederschwelligen Zugang zur Nutzung unserer Angebote.

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